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"Fliegerhorst: Kasino-Abriss ist rechtens" so lautet die überschrift in der GZ
Zitat aus dem Artikel: "Der Petitionsausschuss im niedersächsischen Landtag sieht kein Hindernis für den Abriss des Offizierkasinos auf dem Fliegerhorst. Entschieden ist aber noch nichts."
Meiner Meinung nach ist es aber schon mehr als eine Vorentscheidung.
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Mit Entsetzen hab ich das gestern auch vernommen. Da fällt einem echt nichts mehr zu ein
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Update:03.02.2017
Kasino-Abriss ist besiegelt
Alle Proteste und Unterschriften haben nichts genutzt: Das Offizierskasino auf dem Fliegerhorst-Gelände wird abgerissen. Bis zuletzt hatte sich der Goslarer Geschichtsverein für den Erhalt des historischen Gebäudes eingesetzt. Der Vorsitzende Günter Piegsa hatte eine Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht, allerdings keine politische Mehrheit von Abrissstopp überzeugen können. Die Klosterkammer als Eigentümerin des Kasino-Grundstücks hat wie angekündigt die Entscheidung des Landtags am Donnerstag abgewartet, dann aber keine Zeit verloren. „In der kommenden Woche werden wir den Auftrag für den Abriss vergeben“, sagte gestern Dr. Matthias Nagel, Leiter der Abteilung Liegenschaften der Klosterkammer. Er rechnet damit, dass die Arbeiten in zwei bis vier Wochen beginnen können.
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Das darf doch nicht wahr sein!
Die Klosterkammer kommt mit "Alternativen Fakten" durch.
Was die Klosterkammer nun auf ihrer Homepage verkündet erinnert stark an Trump und seine Schergen
http://www.goslarer-geschichten.de/a...2&d=1486278640
Man stellt es so dar, dass die Erschließung des Geländes erst nach Abriss des Casinos möglich ist!
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Wie immer werden wir für dumm verkauft.
Dabei erscheint mir die Dreistigkeit, wie man mit Halbwahrheiten weiterkommt, nicht wirklich neu zu sein.
Täglich bekommt man dafür aus den USA neue Beipiele aufgezeigt.
Dreistigkeit siegt!
Es :puke: einen an!
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So überraschend finde ich die Ablehnung der Petition nicht. Sie dürfte bereits bei der Einreichung festgestanden haben.;)
Und ich glaube, daß auch die Abrißgegner nichts anderes erwartet haben. So eine Verzweifelungsaktion wenige Tage vor dem Abschluß eines schon länger laufenden Verfahrens wirft allein schon die Frage nach dem Sinn auf.
Was ich bei allen Forderungen nach dem Erhalt des Gebäudes hingegen vermißt habe, waren konkrete Vorschläge für eine Nachnutzung. Ohne die ist so ein Objekt nicht zu halten. Dafür ist die NS-Architektur nun wirklich nicht einmalig genug. Und bei der Finanzierungsfrage des Gebäudeerhalts schaute man immer nur auf die Fleischtöpfe der Klosterkammer, dabei speisen die sich aus der Verpachtung von genutztem Gelände bzw. Gebäuden und nicht dem Unterhalt leerer Denkmäler.
Wer hatte während der Betriebszeit des Standortes überhaupt Zugang zu dem Gebäude? Die Masse der Rekruten durfte sich doch bestimmt der Türschwelle nicht einmal nähern.
G´Auf
Harzer06
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Was man gestern im Harzer Panorama lesen musste macht die Sache noch unschöner.
Die Organisatoren der Unterschriftenliste gegen den Abriss konnten die Unterschriftenliste dem Petitionsausschuss nicht übergeben da man ihnen den Termin nicht mitgeteilt, bzw. sogar verschleiert hat.:evil:
@Bergland,
aus dem Verein kann ich leider nicht austreten, ich bin in dem anderen Verein.
Da halte ich es wie Urban Priol, ich gehe lieber mit Margot Käßmann einen Trinken als mich von der anderen Fraktion verprügeln zu lassen ;)
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Hallo bergland.
Art. 3 des GG enthält allerdings noch zwei weitere Absätze.
Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Der Abriss verstösst also nicht gegen den Art. 3. Es wurde gegen keinen dieser Punkte verstossen. Ansonsten hätten die Abrissgegner auch mit aufschiebender Wirkung klagen können.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass es von Erfolg gekrönt wäre gegen den Abriss zu klagen. Die Klage hätte nicht begründet werden können und wäre von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.
thronerbe
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Ich finde, das Kasino macht immer noch was her, war es doch nicht umsonst die "gute Stube" des Standortes. Es hätte sicherlich als als zerntaler Veranstaltungsraum für den neuen Stadtteil dienen können. Nebenbei wäre so ein denkmalgeschützes Gebäude weiter nutzbar gewesen. Nun müssen in Goslar kulturelle Veranstaltungen halt weiterhin ausschließlich in Waschkauen, Schlossereien und alten Kraftwerken stattfinden.
Beste Grüße
Bergmönch
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@bergland
Hier hast Du mich mißverstanden. Ich beschreibe ausschließlich die Tatsache, dass der von Dir benannte Artikel 3 GG keinerlei Bezug zu diesem Thread hat. Will sagen: Aus diesem Artikel kann keine Begründung für einen Stop des Abrisses abgeleitet werden.
Auch nicht eine Empörung der Ungleichbehandlung. Hier werden bestimmte Kriterien für die Gleichbehandlung "abschließend" aufgeführt. Kein Kriterium passt. Beim Petersdom sähe das anders aus. Wenn hier das GG angewandt werden könnte, wäre es der Art. 14 (2-3).
Grüße
thronerbe