Da der vermutlich nette Mensch ja in Goslar gelebt und gearbeitet hat, muss es doch im Einwohnermelderegister des einschlägigen Jahrganges einen Eintrag zu seinem Ableben geben.

Vielleicht kann ja Herr Albers mal seine Beziehungen bemühen und ein Amtshilfegesuch an die zuständige Behörde verfassen. Zwecks Klärung der Frage, wie es denn nun korrekt heißen muss: Kühtz, Küthz, Bütz, Kütz oder Büht, denn es ist ja nicht auszuschließen, dass der Name, wenn gleich in Stein gemeißelt, auch auf dem Stein eben falsch gemeißelt wurde, zumal er ja dort auch nur so hingegossen ist.