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Thema: Straßen-Reglement für die Stadt Goslar, 1835

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Gedingeschlepper Avatar von woerteragentur
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    Standard

    § 23

    Jeder, der bei Nachtzeit auf der Straße geht, ist verpflichtet, auf die Aufforderung der Polizeibedienten,
    Nachtwächter oder Patrouillen sich zu legitimieren, und muß daher diesen auf ihre desfallsigen Anfragen
    mit angemessener Bescheidenheit die nöthige Antwort geben, widrigenfalls er arretiert wird und in eine der
    Sache angemessene Strafe verfällt.

  2. Danke von:

    Susanne-K. (13.01.2014)

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