man beachte mal folgenden Paragraphen ...
§ 14 Taback- und Cigarren-Rauchen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der Stadt ist bei 16 Ggr. Strafe
verboten. In gleiche Strafe verfällt auch, wer eine brennende Pfeife auf der Straße oder öffentlichem Platze
ausklopft oder ausbläst.
damals wollte man sicherlich den Dreck nicht , heute nennt man ähnliches innerhalb von Gaststätten Discotheken Restaurants und öffentlichen Gebäuden "Nichtraucherschutz" ... kaum auszudenken wenn so etwas wie damals heute gemacht werden würde ... 10 - 15 € Strafe nur für das Rauchen auf der Straße ...