Aus welchem Jahr genau dieser Stadtführer stammt, ist nicht eindeutig zu erkennen - aber aufgrund des Titelblattes müsste es zwischen 1900 und 1910 sein.
Interessant ist der Auszug aus der Polizeiverordnung für das Droschkenwesen:
§ 9. Jeder Kutscher ist verpflichtet, während er die Droschke führt, eine richtig gehende Taschenuhr, den Fahrschein und die Verordnung über das Droschkenwesen bei sich zu führen.
Und die Fahrten waren m.E. richtig teuer!