• B
  • Bergamt - Behörde, die eine staatliche Aufsicht, nämlich die Bergaufsicht, über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen ausübt. Dazu zählen auch die Förderung und Überwachung der Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit.
  • Barbara, Heilige - Schutzpatronin der Bergleute
  • Barbaratag - Festtag zu Ehren der Heiligen Barbara am 4. Dezember
  • Berge - Taubes Gestein, durch Bergbaubetrieb losgelöstes Gestein, das keine nutzbaren Mineralien enthält
  • Bergfreiheit - Jedermanns Recht, Erze abzubauen, ohne dass der Grundeigentümer grundsätzliche Einspruchs- oder Hinderungsrechte hat
  • Berggericht - Ein Gericht, das für bergrechtliche Angelegenheiten, Schlichtungen und Unfallermittlungen in den Bergbaurevieren zuständig war, die Konzessionen überwachte und die Rechtsansprüche der Landesfürsten vertrat. In den Bergbaugebieten unterstanden den Berggerichten die Steinkohlen- und Erzgruben, Kalk- und Steinbrüche sowie die Weiterverarbeitung und der Verkauf der Produkte aus diesen Wirtschaftsbetrieben
  • Berggeschworener - staatlich vereidigter Bediensteter des Bergamtes, dem die Aufsicht der Bergwerke unterstand. Er war ein Helfer des Bergmeisters und hatte Sitz und Stimme im Bergamt. Über die Ergebnisse seiner Befahrungen erstattete er dem Bergmeister Rapport. Ferner war er Beisitzer an einem Berggericht.
  • Berggrundbuch - Wie das Grundbuch ein öffentliches Register in dem die Bergrechte festgehalten wurden
  • Berghauptmann, Oberberghauptmann - Bergbeamter, der für die Leitung des Bergbaubetriebs, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute zuständig war. Er war als oberster Beamter für den Bergbau gesetzt und vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen
  • Bergherr - Inhaber des Bergregals (Landesherr als Inhaber der aus dem Bergregal entstammenden Rechte) allgemein: Bergwerkseigentümer. Siehe auch Bergregal
  • Berghoheit - Siehe Bergregal
  • Bergmeister - Neben dem Bergvogt ein an einem Berggericht tätiger Beamter. Bergmeister gab es in jedem Bergbaurevier Deutschlands. In Preußen war der Bergmeister ein Beamter der beim Bergamt angestellt waren. Er unterstand dem jeweiligen Bergdirektor des Bergamte. Die Aufgabe des Bergmeisters war es die Zechen in seinem Gebiet zu verwalteten. Ferner fielen in seinen Verantwortungsbereich die Konzessionen, Abgaben und Abbauaufsicht. Der Bergmeister hatte die Pflicht, für die Einhaltung der Bergordnung zu sorgen. Außerdem sorgte er für einen geordneten Bergbau. Er zählte somit zu den praktisch tätigen Bergbeamten, hatte aber dennoch einen hohen Rang. Der Bergmeister hatte einen nicht unerheblichen Einfluss, denn er war zu rechtskräftigen Anordnungen befugt. Außerdem wirkte er bei der Berufung der Revierbeamten mit.
  • Bergordnung - gesetzliche Regelung des Bergwesens (territorial unterschiedlich), z.B. Bergisch-Jülische Bergordnung von 1719; später einheitliche (gesamtstaatliche) Berggesetze (z.B. allgemeines Preußisches Berggesetz 1865, Bundesberggesetz 1980); starker Einfluß durch die Entwicklung in den sächsisch-thüringischen Staaten seit Ausgang des Mittelalters. Enthält Elemente des römischen und germanischen Rechtes. Allgemeine Bergbauverordnung (ABergV)
  • Bergregal - Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit)
  • Bergrevier - Bergbehördlicher Aufsichts- und Administrationsbereich, ähnlich dem heutigen Bergamtsbereich
  • Bergschreiber - Beamter des Bergamtes und in seiner Funktion der Protokoll- oder Buchführer (lat. Actuarius) des Berggerichts. Er musste über alle Dinge, die vor dem Berggericht verhandelt wurden, Protokoll führen. Seine Stellung war vergleichbar mit dem des Protokollführers bei einem Zivilamt
  • Bewetterung - Allgemein für technische Maßnahmen zur Versorgung von Bergwerken mit frischer Luft. Siehe auch Wetter
  • Buttern - Frühstücken