Moin!

Zitat Zitat von bergland Beitrag anzeigen
ich muss die Entscheidung nicht treffen , aber das GG sollte man auch mal anders auslegen - und wozu Entschädigen , wenn der zu Entschädigende die Allgemeinheit schädigt
Ruhig, Brauner. Enteignungen und GG-Auslegungen sind schon ein ganz großes Kaliber. Mal abgesehen davon, dass sich sowas bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen kann und folglich lange dauert (Prozesskosten trägt bei erfolgreicher Klage unser Freund, der Steuerzahler), möchte ich nicht in einem Land leben, in dem der Volkszorn oder auch die Allmachtsphantasien eines Einzelnen (nein, ich meine nicht Dich, sondern Recep Tayyip) darüber entscheiden, ob ich mein Eigentum behalten darf.

Und nein, ich will hier keine Grundsatzdebatte lostreten, aber dem Eigentümer des Harzburger Hofes dürfte man schon ziemlich gut mit Gemeindeordnung und BGB beikommen. Letzten Endes muss man ihm jede Nachlässigkeit nur richtig teuer machen.

Viele Grüße,

Gunther