@ProfO.k. Jetzt aufwachen, ins Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz gucken und PENG!!Die Bauleitplanung ist nicht mit Wunschdenken ausser Kraft gesetzt. Und das ist nur ein Punkt den es zu beachten gilt.Viele Grüße thronerbeDer Editor erkennt keine Zeilenumbrüche vom IPad. Sorry