@prof

Wenn du dich um den Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks bewirbst, guckst du doch zuerst in den Bebauungsplan.
So eine Bewerbung kostet nämlich richtig Geld. In sehr vielen gewerblichen Nutzungen eines Grundstückes kommt auch Landesrecht oder sogar so Bundesrecht zum Tragen. Z.B. Umweltrecht.
Ist allerdings auch hier kein Thema.
Ich möchte damit nur sagen, dass ein Investor schon vor seinem Entschluss sich zu bewerben wissen möchte was er machen darf, bevor er er sich um ein Grundstück oder Gebäude bewirbt.
Win aktueller Fall ist das Unternehmen Eckert & Ziegler in Braunschweig. Die Kommune unterbindet eine Nutzung des Geländes für bestimmte Zwecke obwohl sie genau hier, Umweltrecht, keine Kompetenz hatte.
Egal. Ich ziehe meinen post #163 zurück und wir kehren zum Thema zurück.

Grüße nach Marburg

thronerbe