Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Die Vorgeschichte des Riechenbergervertrages

Baum-Darstellung

  1. #2
    Hauer Avatar von Frank
    Registriert seit
    14.12.2011
    Ort
    Goslar - Bergdorf
    Beiträge
    164
    Danke
    0
    24 Danke für 21 Beiträge erhalten

    Standard

    Klausel im Riechenberger Vertrag
    Das Vorkaufsrecht


    Da der eigentliche Ertrag nicht bei der Erzgewinnung oder Verhüttung erwirtschaftet wird, sondern beim Handel mit den Metallen kommt dem Vorkaufsrecht eine entscheidene Rolle zu. Der Riechenberger Vertrag schreibt vor, dass die Produkte der 11 Goslarer Hütten nicht auf dem freien Markt veräußert werden dürfen, sondern dass der Herzog das Recht auf den Vorkauf besitzt. So ist es ihm möglich von den Goslarer Hütten her die Produkte zu einem sehr niedrigen Preis einzukaufen und diese teurer und mit Gewinn wieder zu verkaufen. Die Goslarer Hüttenherren haben ohne Möglichkeit auf Gewinn das Nachsehen. Schließlich sind ab 1575 alle Schmelzhütten braunschweigisch.
    Glück auf!

    Frank

  2. Danke von:

    zeitzeugin (22.02.2015)

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Dieses Forum ist komplett werbefrei und wird ausschließlich privat finanziert.

Um auch in Zukunft ohne Werbebanner und nervige Pop-Ups auszukommen,

würden wir uns über eine kleine Spende sehr freuen.