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Hauer
Klausel im Riechenberger Vertrag
Das Vorkaufsrecht
Da der eigentliche Ertrag nicht bei der Erzgewinnung oder Verhüttung erwirtschaftet wird, sondern beim Handel mit den Metallen kommt dem Vorkaufsrecht eine entscheidene Rolle zu. Der Riechenberger Vertrag schreibt vor, dass die Produkte der 11 Goslarer Hütten nicht auf dem freien Markt veräußert werden dürfen, sondern dass der Herzog das Recht auf den Vorkauf besitzt. So ist es ihm möglich von den Goslarer Hütten her die Produkte zu einem sehr niedrigen Preis einzukaufen und diese teurer und mit Gewinn wieder zu verkaufen. Die Goslarer Hüttenherren haben ohne Möglichkeit auf Gewinn das Nachsehen. Schließlich sind ab 1575 alle Schmelzhütten braunschweigisch.
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