Eine Wandlung kann ich im Einzelhandel in der Regel nicht Verlangen. Der Händler behält sich in seinen AGB fast immer eine Nachbesserungsrecht vor. Im Gegensatz dazu habe ich im Internet lt. Fernhandelsabsatzgesetz die Möglichkeit die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu wandeln. Es muss also noch nicht einmal ein Defekt vorliegen.Unproblematisch kann ich den Artikel nehmen und Wandlung verlangen, was dann auch geschieht, oder man bekommt halt den gezahlten Betrag anstandslos und unkompliziert zurück erstattet.
Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, dafür zu plädieren, nicht mehr im Einzelhandel zu kaufen. Allerdings bin ich der Meinung, dass man auch dem Einzelhändlern die ihre Ware zusätzlich im Netz anbieten, fair bleiben sollte. Unfair ist es meiner Meinung nach tatsächlich, sich die Ware vor Ort zeigen und erklären zu lassen und dann im INet zu kaufen.
Auch der Einzelhandel beschafft seine Ware so günstig wie es ihm möglich ist und fragt nicht nach Fairness. Lieferanten werden gnadenlos gegeneinander ausgespielt. Nicht umsonst heisst es im Einzelhandel "das Geld wird im Einkauf verdient".
Schönes Wochenende
thronerbe