Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Straßen-Reglement für die Stadt Goslar, 1835

  1. #1
    Gedingeschlepper Avatar von woerteragentur
    Registriert seit
    02.10.2013
    Ort
    Goslar
    Beiträge
    57
    Danke
    21
    139 Danke für 39 Beiträge erhalten

    Standard Straßen-Reglement für die Stadt Goslar, 1835

    24-seitiges Heftlein mit 47 Paragraphen.

    24.04.1835 vom Magistrat "freigegeben"
    bei Brückner gedruckt

    "Nachdem es für angemessen erachtet worden, hinsichtlich der Straßenpolizei in Goslar bestimmte,
    den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechende, Vorschriften zu ertheilen, so sind mit Zustimmung
    der Königlichen Landdrostei nachstehende Bestimmungen getroffen, und werden den sämmtlichen
    Einwohnern hiesiger Stadt zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht.

    § 1
    Die Passage auf den Straßen und Fußwegen darf durch nichts beengt oder gesperrt werden; es wird
    deshalb verboten, Bauholz, Steine, Tonnen, Wagen, Karren und andere Gegenstände, mögen sie zum
    eigenen Verbrauche oder zum Verkaufe bestimmt sein, auf den Straßen, Kirchhöfen oder andern öffentlichen
    Plätzen während der Tageszeit so auszustellen, stehen oder liegen zu lassen, daß die Geh-oder Fahr-Passage
    dadurch beengt wird.
    Bei Eintritt der Dunkelheit müssen die vorgenannten Gegenstände gänzlich weggeschafft werden. (...)

    § 14
    Taback- und Cigarren-Rauchen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der Stadt ist bei 16 Ggr. Strafe
    verboten. In gleiche Strafe verfällt auch, wer eine brennende Pfeife auf der Straße oder öffentlichem Platze
    ausklopft oder ausbläst.

    § 20
    Das Umherlaufenlassen der Metzgerhunde und anderer großer Hunde ohne tüchtigen Maulkorb, das An- und
    Zusammenhetzen der Hunde auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, das Auslassen heißer Hündinnen, so
    wie das Aussperren der Hunde aus den Häusern zur Nachtzeit wird mit 1 Thlr. Strafe bestraft. (...)
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken 1835_Straßen-Reglement für die Stadt Goslar.jpg  
    Geändert von woerteragentur (09.01.2014 um 20:29 Uhr)

  2. Danke von:

    AlterSchirm (09.01.2014),Andreas (09.01.2014),bergland (10.01.2014),Bergmönch (25.06.2014),blueshark (12.05.2020),Eule (09.01.2014),Hanno (10.01.2014),Maria (10.01.2014),Peter2809 (11.05.2020),Speedy (10.01.2014),Strippenzieher (10.01.2014),Susanne-K. (13.01.2014),Toni Pepperoni (21.05.2020),uwe unten (12.01.2014),zeitzeuge (11.01.2014)

  3. #2
    Schießhauer Avatar von bergland
    Registriert seit
    02.11.2010
    Ort
    ....
    Beiträge
    399
    Danke
    45
    495 Danke für 178 Beiträge erhalten

    Standard

    man beachte mal folgenden Paragraphen ...
    § 14 Taback- und Cigarren-Rauchen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der Stadt ist bei 16 Ggr. Strafe
    verboten. In gleiche Strafe verfällt auch, wer eine brennende Pfeife auf der Straße oder öffentlichem Platze
    ausklopft oder ausbläst.
    damals wollte man sicherlich den Dreck nicht , heute nennt man ähnliches innerhalb von Gaststätten Discotheken Restaurants und öffentlichen Gebäuden "Nichtraucherschutz" ... kaum auszudenken wenn so etwas wie damals heute gemacht werden würde ... 10 - 15 € Strafe nur für das Rauchen auf der Straße ...

  4. #3
    Gedingeschlepper Avatar von woerteragentur
    Registriert seit
    02.10.2013
    Ort
    Goslar
    Beiträge
    57
    Danke
    21
    139 Danke für 39 Beiträge erhalten

    Standard

    § 23

    Jeder, der bei Nachtzeit auf der Straße geht, ist verpflichtet, auf die Aufforderung der Polizeibedienten,
    Nachtwächter oder Patrouillen sich zu legitimieren, und muß daher diesen auf ihre desfallsigen Anfragen
    mit angemessener Bescheidenheit die nöthige Antwort geben, widrigenfalls er arretiert wird und in eine der
    Sache angemessene Strafe verfällt.

  5. Danke von:

    Susanne-K. (13.01.2014)

  6. #4
    Hauer Avatar von Peter2809
    Registriert seit
    23.04.2020
    Ort
    Am Niederrhein
    Alter
    74
    Beiträge
    151
    Danke
    473
    115 Danke für 67 Beiträge erhalten

    Standard

    ... hat an Aktualität nicht verloren.

  7. Danke von:

    Bergmönch (12.05.2020)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Dieses Forum ist komplett werbefrei und wird ausschließlich privat finanziert.

Um auch in Zukunft ohne Werbebanner und nervige Pop-Ups auszukommen,

würden wir uns über eine kleine Spende sehr freuen.