Moin!
Handelt es sich in beiden Fällen womöglich um denselben Besitzer?
Es wurde zu allen Zeiten gezündelt. Vor ein paar Jahren brannten in Langelsheim in schöner Regelmäßigkeit Schuppen und Gartenhäuser. Es fanden sich sogar schon Freiwillige zusammen, die nachts patrouillieren wollten - aber, angeblich aus versicherungstechnischen Gründen, nicht durften.
Legale "Selbstschussanlagen" in Form von Überwachungskameras brachten bislang auch nichts - wo es sie gab, wurde nicht gezündelt. Der oder die Täter wurden nie erwischt. Schade.
Sollte ich einen Zündler auf frischer Tat erwischen, könnte ich nicht dafür garantieren, dass ich ihm beim Festsetzen nicht "versehentlich" die ein oder andere Blessur zufügen würde, sofern er sich widersetzen sollte. Möglicherweise würde ich es mit seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gerade so genau nehmen, wie er es mit der Unverletzlichkeit des Eigentums tat...
Viele Grüße,
Gunther