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Thema: Bahnwärterhaus brannte nieder

  1. #1
    Schießhauer Avatar von märklinist
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    Blaulicht Bahnwärterhaus brannte nieder

    Hallo in die Runde,
    was ist nur los in der Region welches meine Heimat ist, wo ich geboren und aufgewachsen bin. Immer wieder brennen leerstehende Gebäude, diesmal hat es das leerstehende Bahnwärterhaus an der der Bahnlinie Oker-Vienenburg erwischt. Von allein geht sowas ja eher selten in Flammen auf, deshalb meine Vermutung ob sich in der Gegend Bad Harzburg, Oker, Vienenburg nicht ein "Feuerteufel" rumtreibt. Mehrfach stand der Harzburger Hof binnen nur 2 Jahren in Flammen und nun wieder ein größeres Feuer. Wer macht so was, und warum kommt man solchen Übeltätern nicht auf die Schliche, vor allem was den Harzburger Hof betrifft? Könnte es da Zusammenhänge geben, das sich da Zeitgenossen rumtreiben und alles zerstören, weil der oder die jenigen davon ausgehen, es steht ja leer und wird nicht mehr genutzt, also was soll es, dann brennt man es halt nieder. Auf diese Weise gehen Gebäude unwiderbringlich verloren.
    Und überhaupt an fremden Eigentum vergreift man sich nicht.

    In diesem Sinn der märklinist

  2. Danke von:

    thronerbe (01.08.2016)

  3. #2
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Standard

    Moin!

    Zitat Zitat von märklinist Beitrag anzeigen
    Könnte es da Zusammenhänge geben
    Handelt es sich in beiden Fällen womöglich um denselben Besitzer?

    Es wurde zu allen Zeiten gezündelt. Vor ein paar Jahren brannten in Langelsheim in schöner Regelmäßigkeit Schuppen und Gartenhäuser. Es fanden sich sogar schon Freiwillige zusammen, die nachts patrouillieren wollten - aber, angeblich aus versicherungstechnischen Gründen, nicht durften.

    Legale "Selbstschussanlagen" in Form von Überwachungskameras brachten bislang auch nichts - wo es sie gab, wurde nicht gezündelt. Der oder die Täter wurden nie erwischt. Schade.

    Sollte ich einen Zündler auf frischer Tat erwischen, könnte ich nicht dafür garantieren, dass ich ihm beim Festsetzen nicht "versehentlich" die ein oder andere Blessur zufügen würde, sofern er sich widersetzen sollte. Möglicherweise würde ich es mit seinem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gerade so genau nehmen, wie er es mit der Unverletzlichkeit des Eigentums tat...

    Viele Grüße,

    Gunther

  4. Danke von:

    märklinist (02.08.2016)

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