Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
http://www.goslar.sitzung-online.de/...p?VOLFDNR=3983
Unzähligen Hauseigentümern in der Altstadt darf die städtische Denkmalpflege aber schon auf die Nerven gehen. Beispiel Fensterstreit ...Die städtische Denkmalpflege ist für Maßnahmen am Offizierskasino aufgrund der spezifischen Eigentumsverhältnisse vor und nach dem Verkauf des Gebäudes nicht zuständig. Da sich das Objekt zunächst in Bundeseigentum befand und perspektivisch auf die Klosterkammer Hannover übergehen sollte, ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege gemäß § 10, Abs. 5 zuständige Behörde in Denkmalfragen