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Thema: Abriss des Offizierskasinos

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Administrator Obersteiger Avatar von Andreas
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    Standard

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

    http://www.goslar.sitzung-online.de/...p?VOLFDNR=3983

    Die städtische Denkmalpflege ist für Maßnahmen am Offizierskasino aufgrund der spezifischen Eigentumsverhältnisse vor und nach dem Verkauf des Gebäudes nicht zuständig. Da sich das Objekt zunächst in Bundeseigentum befand und perspektivisch auf die Klosterkammer Hannover übergehen sollte, ist das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege gemäß § 10, Abs. 5 zuständige Behörde in Denkmalfragen
    Unzähligen Hauseigentümern in der Altstadt darf die städtische Denkmalpflege aber schon auf die Nerven gehen. Beispiel Fensterstreit ...
    Glück Auf!
    Andreas

  2. Danke von:

    Bergmönch (09.12.2016),Maria (09.12.2016),Onkel Hotte (08.12.2016),Speedy (08.12.2016),Toni Pepperoni (08.12.2016)

  3. #2
    Schießhauer Avatar von thronerbe
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    Standard

    Hallo,

    das ist sicherlich nicht einleuchtend, wird aber formaljuristisch korrekt dargestellt.
    Behörden haben sich an juristische Vorgaben zu halten und nicht die Gesetze nach eigenem Ermessen auszulegen.
    Das würde eine Klageflut immensen Ausmaßes zur Folge haben.

    Viele Grüße

    thronerbe
    Ein Vogel, der in einem Käfig geboren wurde, hält Fliegen für eine Krankheit!

  4. Danke von:

    Speedy (08.12.2016)

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