Ich bin da vielleicht im Irrtum, glaube aber, dass ein Bürgerbehren auf kommunale Gebietskörperschaften beschränkt ist.
Dazu zählt das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege allerdings nicht.
Das würde dann ein Volksbegehren erfordern. Das würde vermutlich schon daran scheitern, dass niemand für ein Einzelgebäude die Arbeit und Kosten übernehmen möchte. Das bedarf dann schon der Unterstützung von Verbänden oder Parteien/BI.
Das schreibe ich allerdings unter Vorbehalt. Ich bin kein Profi in diesen Dingen.
Viele Grüße
thronerbe