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Thema: Kahlschlag auf der Betonplatte

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von Trichtex Beitrag anzeigen
    Die Goslarsche schreibt heute, dass Dr. Oliver Junk lt. Angaben des Innenministeriums ein Disziplinarverfahren drohe
    Besagtes drohende Disziplinarverfahren wurde lt. GZ inzwischen am 10.09. eingleitet. So kurz vor der Bürgermeister-Stichwahl wird diese Nachricht sicher erneut Herrn Junks Missbilligung finden und kaum dazu angetan sein, ihm neue Wählerstimmen zu erschließen.

    Viele Grüße

    Gunther

  2. Danke von:

    nobby (16.09.2021)

  3. #2
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von Trichtex Beitrag anzeigen
    Besagtes drohende Disziplinarverfahren wurde lt. GZ inzwischen am 10.09. eingleitet.
    ...und nach nur 17 Monaten schließlich eingestellt, wie die GZ schreibt:

    "Das Niedersächsische Innenministerium hat das seit September 2021 laufende Disziplinarverfahren gegen Goslars früheren Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (CDU) eingestellt. Die Kommunalaufsicht erkennt aber dennoch ein Dienstvergehen, das sich aus vier einzelnen Pflichtverletzungen zusammensetzt. Junk selbst spricht nach wie vor von einem politischen Verfahren. Ob er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, hatte Junk am Donnerstag noch nicht entschieden. Die Berufungsfrist läuft laut dessen Anwalt Florian Siebe noch knapp zwei Wochen.

    Ein Dienstvergehen und trotzdem keine Folgen – wie geht das? Das Ministerium verweist auf die per Gesetz unterschiedliche Behandlung von aktiven und ausgeschiedenen Beamten. Heißt: Weil Junk inzwischen Ruhestandsbeamter ist, sei „in Abwägung mit der Schwere des Vergehens keine Disziplinarmaßnahme mehr zu verhängen“, erklärt Sprecher Pascal Kübler. Ein offenkundig in Frage kommender Verweis oder eine Geldbuße dürften generell nicht gegen ausgeschiedene Beamte verhängt werden. Eine Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts sowie eine Zurückstufung standen demnach nicht zur Debatte.

    Wo sieht das Ministerium die vier Dienstpflichtverletzungen? Die Ermittlungen haben laut Kübler ergeben, dass Junk bei der Investorenauswahl zur Bebauung des Grundstücks „Kattenberg II“ ein relevantes Schreiben bewusst nicht zur Akte genommen habe. Dass er im Verfahren zur Bebauung des Kattenbergs entgegen gesetzlicher Bestimmungen eine Eilentscheidung getroffen habe. Dass er seiner Pflicht zur Leitung und Beaufsichtigung der Verwaltung durch Unterlassen einer ausreichenden Projektorganisation und -durchführung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Und dass er entgegen der Vorgaben seinen Dienstwagen seiner Ehefrau zur Privatnutzung überlassen habe."


    Schade, dass seine Eilentscheidung entgegen gesetzlicher Bestimmungen und seine unzulängliche Projektorganisation vermutlich keine zivilrechtlichen Folgen haben werden. Der entstandene Schaden lässt sich zwar exakt beziffern, aber haftbar gemacht wird Junk dafür vermutlich nicht - zumindest ist bislang nichts von einem zivilrechtlichen Verfahren bekannt.

    Ach ja, selbstverständlich gibt es nach der Einstellung des Disziplinarverfahrens nur Gewinner, wie die GZ weiß:

    "Auch nach dem vorläufigen Ende des Verfahrens bleibt es bei zwei komplett verschiedenen Sichtweisen: Der Goslarer Ex-Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (CDU) fühlt sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass das Innenministerium mit Art und Weise seines Vorgehens im September 2021 „massiv in kommunale Entscheidungen und den Wahlkampf“ eingegriffen habe. Die beiden Ratsherren Stefan Eble (SPD) und Stephan Kahl (FDP) wiederum leiten aus der Hannoveraner Entscheidung ab, dass sie mit ihren Vorwürfen gegen Junk richtig gelegen hätten."

    Viele Grüße

    Gunther

  4. Danke von:

    A.C. (10.02.2023),Bergmönch (11.02.2023),thronerbe (10.02.2023)

  5. #3
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von Trichtex Beitrag anzeigen
    Ob er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, hatte Junk am Donnerstag noch nicht entschieden. Die Berufungsfrist läuft laut dessen Anwalt Florian Siebe noch knapp zwei Wochen.
    Heute schreibt die GZ:

    "Nach Auskunft seines Anwalts Florian Siebe will Junk mit einer Anfechtungsklage gegen die Lesart der Kommunalaufsicht vorgehen, dass ihm trotzdem ein Dienstvergehen vorzuwerfen sei."

    So verständlich der Wunsch nach einer weißen Weste auch sein mag: Dass Herr Junk beim Verhökern des Kattenberg-Areals nach "bestem Wissen und Gewissen" vorging und sich keines Fehlverhaltens bewusst sein will, scheint angesichts der Vergabepraxis und der Bilanz schon auf eine etwas - hm - eigenwillige Selbstwahrnehmung hinzudeuten.

    Mal abwarten, was diesmal dabei herauskommt und wie lange das dauert...

    Ach, wäre Herr Junk doch während seiner Amstzeit nur ebenso penibel darauf bedacht gewesen, Schaden von Goslar abzuwenden, wie er jetzt darauf bedacht ist, Schaden von seinem Namen abzuwenden...

    Viele Grüße

    Gunther
    Geändert von Trichtex (24.02.2023 um 01:08 Uhr)

  6. Danke von:

    Andreas (03.03.2023)

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