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Thema: Wie der Haufen, so das Herrchen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von Hobo Beitrag anzeigen
    Steuern sind, mit wenigen Ausnahmen (z. B. Mineralölsteuer), nicht zweckgebunden.
    Noch nicht mal die Mineralölsteuer. Steuern sind per Definition nicht zweckgebunden. Es sind Abgaben ohne direkte Gegenleistung des Staates. Steuerpflichtige können die Steuerzahlung nicht allein deshalb verweigern, weil sie mit dem Verwendungszweck nicht einverstanden sind.

    Es ist deshalb auch müßig, sich darüber zu beklagen, dass Steuern nicht, oder nur zu einem geringen Teil, für Zwecke verwendet werden, die man aus ihrem Namen herleiten könnte. Vielleicht kommt es dereinst ja auch bei der Hundesteuer so, wie bei der Kfz-Steuer. Diese soll mindestens um die enzuführende Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) verringert werden. Und die ist zweckgebunden.

    Viele Grüße,

    Gunther

  2. Danke von:

    Speedy (23.06.2017)

  3. #2
    Gedingeschlepper Avatar von Hobo
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    Hallo Trichtex.

    Hier mein Kenntnisstand:

    Straßenbaufinanzierungsgesetz
    Art 1*Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer

    "Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist im Rechnungsjahr 1964 in Höhe von 46 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1965 in Höhe von 48 vom Hundert und in den folgenden Rechnungsjahren in Höhe von 50 vom Hundert für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden......"

    Die Pkw-Maut ist keine Steuer, sondern eine Abgabe. Diese erfolgt immer zweckgebunden und ist nur von denen zu entrichten, die eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen.

    Güße

    Hobo
    Geändert von Hobo (23.06.2017 um 17:07 Uhr)

  4. Danke von:

    Speedy (23.06.2017)

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