Moin!
Noch nicht mal die Mineralölsteuer. Steuern sind per Definition nicht zweckgebunden. Es sind Abgaben ohne direkte Gegenleistung des Staates. Steuerpflichtige können die Steuerzahlung nicht allein deshalb verweigern, weil sie mit dem Verwendungszweck nicht einverstanden sind.
Es ist deshalb auch müßig, sich darüber zu beklagen, dass Steuern nicht, oder nur zu einem geringen Teil, für Zwecke verwendet werden, die man aus ihrem Namen herleiten könnte. Vielleicht kommt es dereinst ja auch bei der Hundesteuer so, wie bei der Kfz-Steuer. Diese soll mindestens um die enzuführende Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) verringert werden. Und die ist zweckgebunden.
Viele Grüße,
Gunther