@Volker
Steuern sind, mit wenigen Ausnahmen (z. B. Mineralölsteuer), nicht zweckgebunden. Die Kommunen machen von ihrem Steuerfindungsrecht gebrauch. Was krieg ich denn für die Tabaksteuer?
hobo
@Volker
Steuern sind, mit wenigen Ausnahmen (z. B. Mineralölsteuer), nicht zweckgebunden. Die Kommunen machen von ihrem Steuerfindungsrecht gebrauch. Was krieg ich denn für die Tabaksteuer?
hobo
Tabaksteuer: für jede Schachtel Zigaretten wird seit vielen Jahren eine Mark (= über 50 Cent) für die Terror-Bekämpfung eingesetzt. Vergessen? ... und bei meinem persönlichen Tabak-Konsum der letzten Jahre müssten sämtliche Terroristen eigentlich alleine schon mit meinem Steueranteil ausgerotten sein ;-)
Hundesteuer: gehört sofort abgeschafft!!! Im Gegenzug müssen Bußgelder drastisch erhöht werden (150 Euro aufwärts).
Jede "beschissene" Woche werden beispielsweise eklige schwarze "Hundekot-Beutel" in meinen Pappecontainer geworfen (die armen Mitarbeiter vom Recyclingunternehmen), der Bürgersteig wird jede Nacht komplett vollgeschissen (ist ja schließlich "öffentlich", man zahlt ja Hundesteuer für die Beseitigung) und meine Kellerschächte mussten mit Alu-Lochblechen gesichert werden, weil sich die Hundekot-Beutel in meinem Keller gestapelt hatten.
Ich bin selbst ehemaliger Hundebesitzer. Noch nicht einmal im Traum wäre mir eingefallen, mit meinen Wuffis in der Stadt Gassi zu gehen und alles zuscheissen zu lassen. Das hat etwas mit Anstand und nicht mit Gegenleistungserwartungen bezüglich irgend einer Steuer zu tun... Daher gehört diese Hundesteuer abgeschafft und die Bußgelder drastisch erhöht.
Geändert von marco073 (22.06.2017 um 21:49 Uhr)
Onkel Hotte (23.06.2017),Speedy (23.06.2017),Sperber (13.08.2017),Toni Pepperoni (23.06.2017)
Die Hundesteuer ist eine sogenannte "Lenkungssteuer". Sollte sie, wie du vorschlägst, abgeschafft werden, wird es zu einer nicht unerheblichen Zunahme von Vierbeinern führen. Das Problem verschärft sich also.
Andererseits wäre bei der Abschaffung der Steuer keines deiner o. g. Probleme gelöst. Eine Erhöhung der Bußgelder bedeutet, sofern man Mehreinnahmen generieren möchte, einen erheblichen personellen Aufwand, der keinesfalls durch die Einnahmen gedeckt wäre (s. post von speedy).
Das Problem ist also kein finanzielles, sondern eher sozialverantwortlicher Art. Eine echte Lösung wird es solange nicht geben, wie sich Hundebesitzer einen "Scheiss" um die Hinterlasenschaft ihres Tieres kümmern. Die wird es immer geben.
Also locker bleiben. Es gibt vielleicht nicht nicht vieles, was ekliger aussieht, aber es gibt viele Dinge, die schlimmer sind.
Grüße
hobo
bei meinem Tabakkonsum müssten auch alle Terrorristen ausgesorben
mich hat als klieiner Junge beim Kriegenspiele am Blauen Haufen so ein Köter in die Wade gebissen,er war seinem Herrchen ausgerissen und ist hinter mir hergelaufen.Das werde ich nieeeeee vergessen,Ich musste im KH behandelt werden.
Die Steuer sollte um das 10fache erhöht werden.
Warum lassen die Besitzer sie nicht zuhause sch_____
Gruß
Jürgen
Geändert von Ureinwohner (13.08.2017 um 05:19 Uhr)
Moin!
Noch nicht mal die Mineralölsteuer. Steuern sind per Definition nicht zweckgebunden. Es sind Abgaben ohne direkte Gegenleistung des Staates. Steuerpflichtige können die Steuerzahlung nicht allein deshalb verweigern, weil sie mit dem Verwendungszweck nicht einverstanden sind.
Es ist deshalb auch müßig, sich darüber zu beklagen, dass Steuern nicht, oder nur zu einem geringen Teil, für Zwecke verwendet werden, die man aus ihrem Namen herleiten könnte. Vielleicht kommt es dereinst ja auch bei der Hundesteuer so, wie bei der Kfz-Steuer. Diese soll mindestens um die enzuführende Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) verringert werden. Und die ist zweckgebunden.
Viele Grüße,
Gunther
Speedy (23.06.2017)
Hallo Trichtex.
Hier mein Kenntnisstand:
Straßenbaufinanzierungsgesetz
Art 1*Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer
"Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist im Rechnungsjahr 1964 in Höhe von 46 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1965 in Höhe von 48 vom Hundert und in den folgenden Rechnungsjahren in Höhe von 50 vom Hundert für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden......"
Die Pkw-Maut ist keine Steuer, sondern eine Abgabe. Diese erfolgt immer zweckgebunden und ist nur von denen zu entrichten, die eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen.
Güße
Hobo
Geändert von Hobo (23.06.2017 um 17:07 Uhr)
Speedy (23.06.2017)