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Gedingeschlepper
Hallo Trichtex.
Hier mein Kenntnisstand:
Straßenbaufinanzierungsgesetz
Art 1*Zweckbindung des Aufkommens der Mineralölsteuer
"Das Aufkommen an Mineralölsteuer, ausgenommen das Aufkommen aus der Besteuerung der Schweröle und Reinigungsextrakte nach § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes, ist im Rechnungsjahr 1964 in Höhe von 46 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1965 in Höhe von 48 vom Hundert und in den folgenden Rechnungsjahren in Höhe von 50 vom Hundert für Zwecke des Straßenwesens zu verwenden......"
Die Pkw-Maut ist keine Steuer, sondern eine Abgabe. Diese erfolgt immer zweckgebunden und ist nur von denen zu entrichten, die eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen.
Güße
Hobo
Geändert von Hobo (23.06.2017 um 17:07 Uhr)
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