Wie soll denn die Kommune anhand der Steuerbescheide feststellen ob die Steuer bezahlt wurde, wenn sie den Halter nicht kennt. Darum geht es doch. Erst wenn der Halter feststeht, kann überprüft werden ob Steuern bezahlt werden.
Der Wohnungsinhaber muss schließlich nicht mit dem Hundebesitzer identisch sein.
Dein Vorschlag die Hundemarke in der Öffentlichkeit zu kontrollieren würde bedeuten, der Mitarbeiter wartet solange vor der Tür, bis der Hund sich mal sehen lässt. Naja!!!