Moin!
Ich würde Kriminelle nicht allein aufgrund ihrer kriminellen Neigung als Originale bezeichnen. Nach Wikipedia ist ein Original "eine Person, die durch unverwechselbares, zum Teil auch exzentrisches Auftreten, Verhalten oder andere Eigenschaften bekannt geworden ist. Dabei spielen die Faktoren, die ein Abweichen von der Allgemeinheit, ein Überraschungsmoment, etwas Seltsames und Wunderliches manifestieren, eine Rolle." Ich will nicht behaupten, dass Kriminalität keine Abweichung von der Allgemeinheit ist, würde sie aber nicht durch die Erhebung von Kriminellen zu Originalen adeln wollen.
Was die Persönlichkeitsrechte der Originale angeht: Es ist tatsächlich nicht erforderlich, ihre Vor- und Zunamen zu nennen, sofern sie nicht unter diesen stadtbekannt sind/waren. Meist sind/waren sie jedoch unter Spitznamen bekannter, wo möglich würde ich diese bevorzugen.
Viele Grüße,
Gunther