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Schießhauer
Von Entscheidungsfreiheit würde ich da nicht sprechen, da Abweichler gerne spätestens bei der nächsten Wahlaufstellung durch "Linientreue" ersetzt werden. Wenn es gelingt, einen Skandal zu inszenieren, auch eher. Das schließt nicht aus, daß einzelne Abweichler als Alibi toleriert werden, zumindest solange die Stimmenmehrheit dadurch nicht gefährdet wird.
Ich kann im GG auch nichts finden, was einen Fraktionszwang legitimieren könnte. Das könnte man aber auch ausdehnen, denn wie unabhängig kann jemand sein, der in einer ganzen Reihe von Aufsichtsräten großer Firmen sitzt?
G´Auf
Harzer06
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