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Gedingeschlepper
Hallo.
"Auch Mitglieder einer Bundesregierung, Landesregierung, des Bundestages, des Landtages und des Europäischen Parlaments können die ehrenamtliche Wahlhelferschaft ablehnen."
Mir fehlt einfach die Phantasie hierfür eine Erklärung zu finden. Der gleiche Personenkreis darf wählen. Warum dann dieser Ablehnungsgrund?
Grüße
Hobo
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