Ergebnis 1 bis 10 von 15

Thema: Ehrenamt/Wahlhelfer

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Moderator Avatar von Bergmönch
    Registriert seit
    18.02.2012
    Ort
    Goslar
    Alter
    61
    Beiträge
    881
    Danke
    1.959
    2.510 Danke für 655 Beiträge erhalten

    Standard

    Eine sehr schlaue Bemerkung! Da kann man nämlich die Bedeutung der freien Wahlen in unserem Land nochmal nachlesen.

    Beste Grüße

    Bergmönch
    Geändert von Bergmönch (29.07.2017 um 13:22 Uhr)
    Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll. (Lichtenberg)

  2. #2
    Gedingeschlepper Avatar von Hobo
    Registriert seit
    15.04.2017
    Ort
    Wolfenbüttel
    Alter
    70
    Beiträge
    65
    Danke
    232
    63 Danke für 38 Beiträge erhalten

    Standard

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 38

    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Wie verträgt sich Deiner Meinung nach dieser Paragraph mit dem Fraktionszwang? Meiner Meinung nach wird das GG einfach ausgehebelt.
    Die Theorie ist leider nicht die Praxis.

    Grüße

    Hobo

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Dieses Forum ist komplett werbefrei und wird ausschließlich privat finanziert.

Um auch in Zukunft ohne Werbebanner und nervige Pop-Ups auszukommen,

würden wir uns über eine kleine Spende sehr freuen.