Eine sehr schlaue Bemerkung! Da kann man nämlich die Bedeutung der freien Wahlen in unserem Land nochmal nachlesen.
Beste Grüße
Bergmönch
Eine sehr schlaue Bemerkung! Da kann man nämlich die Bedeutung der freien Wahlen in unserem Land nochmal nachlesen.
Beste Grüße
Bergmönch
Geändert von Bergmönch (29.07.2017 um 13:22 Uhr)
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll. (Lichtenberg)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wie verträgt sich Deiner Meinung nach dieser Paragraph mit dem Fraktionszwang? Meiner Meinung nach wird das GG einfach ausgehebelt.
Die Theorie ist leider nicht die Praxis.
Grüße
Hobo