Ergebnis 1 bis 10 von 76

Thema: Abzuchthochwasser

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Gedingeschlepper Avatar von Hobo
    Registriert seit
    15.04.2017
    Ort
    Wolfenbüttel
    Alter
    70
    Beiträge
    65
    Danke
    232
    63 Danke für 38 Beiträge erhalten

    Standard

    Hallo

    "Leider musste man auch vernehmen, das ein Betroffener der eine Elementarschadensversicherung hat für sein Hab und Gut, dieser plötzlich erschrocken war, weil die Versicherung ihm mitteilte, das überlaufende Gewässer nicht zum Versicherungsschutz gehören. Versicherungen sind da immer ganz groß darin, zwar Prämien zu kassieren, aber möglichst so einiges auszuschließen, was ein höheres Risiko für Versicherung darstellen könnte."

    So erschrocken kann man nicht sein, wenn man den Vertrag kennt. Viele Risiken werden vom Versicherungsnehmer bewusst ausgeklammert, weil sie das Eintrittsrisiko für sehr unwahscheinlich halten.
    Die Versicherungen zahlen übrigens die Schadensregulierung nicht aus der eigenen Tasche, sondern von den Beiträgen der Versicherungsnehmer.
    Jede Schadenregulierung zu der die Versicherung nicht durch den Versicherungsvertrag verpflichtet wäre, wäre somit ein Veruntreuung von Versicherungsprämien.

    Grüße

    hobo

  2. #2
    Schießhauer Avatar von Harzer06
    Registriert seit
    09.07.2012
    Ort
    Goslar
    Beiträge
    393
    Danke
    433
    626 Danke für 245 Beiträge erhalten

    Standard

    Moin,

    man kann wirklich erschrocken sein. Die Versicherungsverträge sind zum einen sehr lang, mit Querverweisen vor und zurück durch den ganzen Papierstapel, und zum anderen auch ganz bewußt so formuliert, so daß sie fast nur für Rechtsanwälte verständlich sind.

    Leider ist es auch so, daß selbst Versicherungen gleicher Bezeichnung (bspw. "Gebäudeversicherung inkl. Elementarschäden") in ihrem Umfang und ihren Bedingungen von Anbieter zu Anbieter stark schwanken, ja selbst beim gleichen Anbieter in verschiedenen Abstufungen zu haben sind. Die einzige Versicherung, deren Umfang gesetzlich geregelt ist, ist die Kfz-Haftpflicht. Alles andere ist da deutlich komplizierter.

    Ob eine Sache von den Leistungen ausgeschlossen ist, hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalles ab. Allerdings trifft das wohl eher die häufigeren Ereignisse, die entweder ausgeklammert oder gegen Aufpreis extra versichert werden. Zum Beispiel umfaßt meine Elementarschadenversicherung auch Vulkanausbrüche, die in Niedersachsen innerhalb menschlich überschaubarer Zeiträume eher unwahrscheinlich sind.

    G´Auf
    Harzer06

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Dieses Forum ist komplett werbefrei und wird ausschließlich privat finanziert.

Um auch in Zukunft ohne Werbebanner und nervige Pop-Ups auszukommen,

würden wir uns über eine kleine Spende sehr freuen.