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Gedingeschlepper
Hallo
"Leider musste man auch vernehmen, das ein Betroffener der eine Elementarschadensversicherung hat für sein Hab und Gut, dieser plötzlich erschrocken war, weil die Versicherung ihm mitteilte, das überlaufende Gewässer nicht zum Versicherungsschutz gehören. Versicherungen sind da immer ganz groß darin, zwar Prämien zu kassieren, aber möglichst so einiges auszuschließen, was ein höheres Risiko für Versicherung darstellen könnte."
So erschrocken kann man nicht sein, wenn man den Vertrag kennt. Viele Risiken werden vom Versicherungsnehmer bewusst ausgeklammert, weil sie das Eintrittsrisiko für sehr unwahscheinlich halten.
Die Versicherungen zahlen übrigens die Schadensregulierung nicht aus der eigenen Tasche, sondern von den Beiträgen der Versicherungsnehmer.
Jede Schadenregulierung zu der die Versicherung nicht durch den Versicherungsvertrag verpflichtet wäre, wäre somit ein Veruntreuung von Versicherungsprämien.
Grüße
hobo
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