So siehts aus: als Hausbesitzer bin ich verpflichtet eine Gebäudeversicherung und eine Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschließen. Da diese beiden Versicherungen nicht alle Schäden abdecken, darf ich zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. Tritt der Schadensfall ein, ist mein Schaden nicht vollumfänglich abgedeckt. Jetzt verstehe ich, warum der Staat diese extrem kleine Vertragsschrift ( Größe 4 ???? ) erlaubt, weiss ja nicht, was ich letzt-
endlich abgeschlossen habe - niemand liest sich das "Kleingedruckte" durch, man unterschreibt auf Vertrauensbasis.

LG / Peter