Moin!
Interessant wäre, ob es eine solche Verpflichtung gibt und wie weit sie geht. Ich meine dabei nicht die Instandhaltungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietrecht ergeben, sondern Dinge, die z. B. die Stadt vorschreibt. Die Stadt selbst ist allerdings der Großmeister im Verrottenlassen denkmalgeschützter Immobilien zum Zwecke des späteren Abrisses aufgrund der Gefährdung, die dann von ihnen ausgeht. Sie ist also die denkbar unqualifizierteste und unglaubwürdigste Partei, die so etwas einfordern sollte.
Und natürlich spielen die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer eine nicht unwesentliche Rolle. Wo z. B. Gardinen in Fetzen hängen, kann man von langfristigem Leerstand ausgehen. Wer so eine Immobilie besitzt, ist wahrscheinlich nicht wohlhabend - von den Banken mal abgesehen, denen vermutlich das ein oder andere "Prunkstück" gehören dürfte. Diese investieren jedoch nicht, sondern wollen möglichst gewinnbringend verkaufen. Dass schließlich die Stadt Banken ans Bein pinkelt, wird noch keinem Goslarer zu Ohren gekommen sein.
Viele Grüße,
Gunther