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Schießhauer
Das Gelände ist Privatbesitz und eingezäunt. Sicher gibt es auch mal Löcher im Zaun bei einem derartig großen Anwesen. Aber es haben auch schon welche das Gelände mit amtlicher "Begleitung" verlassen.
Unabhängig davon ist es nicht ganz ungefährlich. Die Standsicherheit der Ruinen ist seit 1945 nicht mehr geprüft worden, Deckel von Kanalschächten können durchgerostet sein usw. .
Ja, die Schranke ist eher eine Sperre für Fahrzeuge. Aber sie ist ein Rechtssymbol im Sinne "Betreten verboten" und wird von den Anliegern gut beobachtet. Die haben den Hörer in der Hand, sobald sie einen Fremden in der Nähe erblicken.
G´Auf
Harzer06
Geändert von Harzer06 (23.09.2019 um 14:47 Uhr)
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Danke von:
DerJan (23.09.2019),nobby (23.09.2019)
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