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Corona-Verordnung: Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt

Datum: 15.10.2020


Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.
Der Antragsgegner (Landesregierung)habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt.


https://verwaltungsgerichtshof-baden...STPAGE=1213200

Dieses Urteil wird weitere Klagen oder eine freiwillige Rücknahme des Verbotes zur Folge haben.

VG

nobby
Das Gerichtsurteil gilt ja erstmal nur für Baden-Württemberg!

Die klagende Familie aus dem Risikogebiet Recklinghausen beklagte zum einen die hohen, selbst zu bezahlenden CORONA Testkosten in Höhe von ca. 750 €, das Problem innerhalb der Fristen ein Testergebnis zu bekommen und die 2.000 € Reisekosten nach / in Ravensburg.

Das Gericht hat aber die Unverhältnismäßigkeit beim Beherbungsverbot beurteilt, denn es gibt ja kein Komplettverbot für alle.

Wer zuhause bleibt, erspart sich die Testkosten und die Wartezeit auf das Ergebnis, außerdem kann man meiner Meinung nach
coronabedingt die Reise zu 100% kostenlos stornieren, also wo ist das Problem?

Sollte es dort zu einem Corona Hotspot kommen, bin ich darauf gespannt, wie die Familie dann reagiert, zumal ja sie selbst Verursacher sein könnten und dafür eventuell regresspflichtig gemacht werden. Auch die eigene Gesundheit scheint sie nicht zu interessieren.

LG / Peter2809