Meine Frau und ich wollten nächste Woche zwei Tage nach Bremen und im Anschluss drei Tage nach Lübeck fahren. Aufgrund des Beherbungsverbotes dürfen wir in Lübeck nicht im Hotel übernachten.
Abends im Restaurant essen, anschließend in die Hotelbar, morgens als Nichthotelgast am Frühstücksbüffet teilnehmen ist alles kein Problem. Nur ins Zimmer gehen und schlafen dürfen wir nicht.
Leuchtet ein? Oder doch nicht?

VG

nobby