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Hauer
Hallo,
die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, daß das Harzklinikum Quedlinburg eine Anzeige gegen eine corona-infizierte Frau gestellt hat.
Diese hatte sich wahrheitswidrig - trotz bekanntem Testergebnis - Zutritt zum Krankenhaus zwecks Besuch ihrer Tochter verschafft und damit andere Personen gefährdet.
Im Gegensatz zu anderen OVG Entscheidungen hat das OVG HAMBURG für das Beherbungsverbot entschieden und somit für die Gesundheit der Menschen und gegen die Reiselust mancher Bürger.
LG / Peter
Geändert von Peter2809 (18.10.2020 um 09:58 Uhr)
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