Hallo!
Ob der Schaden vom Verursacher oder vom Nutzer beglichen wurde, kann ich nicht sagen. Vermutlich hat der Nutzer das selbst geregelt, man weiß ja, wie lange es dauert, bis sich der Amtsschimmel in Bewegung setzt. Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht.
Ein anderer Vorschlag wäre: Nach Abschluß der absolut notwendigen Rückeaktion, könnte man eine Kommission an die wichtigsten Punkte des "Oberharzer Wasserregals" entsenden, um die angerichteten Schäden zu dokumentieren. Es sind ja immerhin erhebliche Mittel der EU in diesen Topf geflossen, da kann man sich auch um die Wiederherstellung kümmern.
Vielleicht ist sogar etwas Ähnliches geplant. Vorraussetzung ist aber, wie gesagt, daß erst die Räumung des Waldes beendet wird. Das kann noch dauern. Hoffen wir also das Beste.
Volker