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Thema: Fliegerhorst Goslar - Diskussionen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von nobby
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    Zitat Zitat von Harzer06 Beitrag anzeigen
    Anzeige?
    Nein, denn ich bin auf dem Gelände ohne Funktion unterwegs. Außerdem kann etwas legal sein, auch wenn ich es widerlich finde. Im Gegenteil, es wäre sogar eine Straftat meinerseits, solche Bilder zu machen und zu verbreiten, wenn es sich nicht um ein Denkmalsobjekt bzw. ein Objekt öffentlichen Interesses handeln würde.
    Die Intention ist ziemlich klar. Zufällige Initialenritzer waren das nicht. Da will jemand die Bäume weghaben, die das wahrscheinlich nicht überstehen werden. Sind ja keine Korkeichen.

    G´Auf
    Harzer06
    Hallo Harzer,
    du brauchst keine Funktion um eine Straftat zur Anzeige zu bringen. Die Feststellung, ob es eine Straftat ist oder nicht entscheiden dann die Strafverfolgungsbehörden.
    Du machst dich auch keinesfalls strafbar, wenn du etwas im öffentlichen Bereich fotografierst (Panoramafreiheit).
    Mit deinem Einverständnis würde ich die Bilder unter meinem vollständigen Namen an den NABU schicken.

    VG

    nobby

  2. Danke von:

    A.C. (24.03.2020),Luzi (24.03.2020)

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