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Schießhauer
Ja, schön wäre es wenn es eine Strafe gäbe, aber lest selbst.
Ich Zitiere hier ein Beitrag den Friedhart Knolle auf der BUND Seite veröffentlicht hat
Zitat:
Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz zwar als Aufgabe definiert, es fehlen aber umfassende, strenge Verbote und Handlungsanweisungen für Behörden. Der Artenschutz umfasst als Aufgabe den Schutz der Tiere und Pflanzen wildlebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen und den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten – so das Gesetz. In der Praxis zuständig sind die Naturschutzbehörden, die den Amphibienschutz an Straßen jedoch nur als „freiwillige“ Aufgabe definieren.
Nach Auffassung der drei großen Naturschutzvereine im Landkreis Goslar muss die Aufgabe „Artenschutz an Straßen“ durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und durch die Naturschutzbehörde des Landkreises verpflichtend erfüllt werden.
Wer mehr lesen will folgt dem Link
Gruß Toni
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Danke von:
Nils (06.05.2022),nobby (06.05.2022)
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