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Thema: Fliegerhorst Goslar - Diskussionen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von Harzer06
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    Nein, denn ich bin auf dem Gelände ohne Funktion unterwegs. Außerdem kann etwas legal sein, auch wenn ich es widerlich finde. Im Gegenteil, es wäre sogar eine Straftat meinerseits, solche Bilder zu machen und zu verbreiten, wenn es sich nicht um ein Denkmalsobjekt bzw. ein Objekt öffentlichen Interesses handeln würde.
    Die Intention ist ziemlich klar. Zufällige Initialenritzer waren das nicht. Da will jemand die Bäume weghaben, die das wahrscheinlich nicht überstehen werden. Sind ja keine Korkeichen.

    G´Auf
    Harzer06

  2. Danke von:

    Luzi (24.03.2020)

  3. #2
    Schießhauer Avatar von A.C.
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    Zitat Zitat von Harzer06 Beitrag anzeigen
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    ....Da will jemand die Bäume weghaben, die das wahrscheinlich nicht überstehen werden....
    Ich habe weder eine grünen Daumen noch bin ich Hobbygärtner oder ähnliches.
    Trotzdem wühlt es mich jedesmal wieder auf's neue auf, wenn ich so etwas sehe.
    Vielen Dank an Harzer06 und Andreas, der in früherer Vergangenheit schon viele Vergleichsfotos vom Fliegerhorst gemacht hat.

    Gibt es eventuell Vereine, Institutionen o.ä. die solch ein Vorgehen zumindest "schadlos" publik machen können?
    Ich denke dabei an NABU, Forstämter, Gemeinde, Stadtverwaltung. Zumindest könnte man solche äußerst zweifelhaften Vorgehensweisen veröffentlichen.

    Erstaunlich, wenn man bedenkt das der Denkmalschutz zumindest in der Innenstadt dazwischengrätscht wo er kann.
    Hier "draußen" scheint das außer ein paar aufmerksamen aber stillen Beobachtern niemanden groß zu kümmern.

    Das mit der Straftat, wie Harzer06 meint, sehe ich nicht ganz so. Alles was man von öffentlichen Strassen, Wegen usw. sehen kann ist meines Erachtens, solange keine Personen zu identifizieren sind, darstellbar.
    Aber vielleicht bin ich da auf dem Holzweg.

    Ich bin über diese Rücksichtslosigkeit erschüttert. Darf er das? Oder nicht?
    Gibt es irgend jemanden, der das sachkundig beurteilen kann?
    Einen Rechtsberater in unseren (GG) Reihen wäre ab und zu Gold wert.
    Geändert von A.C. (24.03.2020 um 15:10 Uhr)

    Ciao Achim


  4. Danke von:

    Bergmönch (24.03.2020),Luzi (24.03.2020)

  5. #3
    Schießhauer Avatar von nobby
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    Zitat Zitat von Harzer06 Beitrag anzeigen
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    Nein, denn ich bin auf dem Gelände ohne Funktion unterwegs. Außerdem kann etwas legal sein, auch wenn ich es widerlich finde. Im Gegenteil, es wäre sogar eine Straftat meinerseits, solche Bilder zu machen und zu verbreiten, wenn es sich nicht um ein Denkmalsobjekt bzw. ein Objekt öffentlichen Interesses handeln würde.
    Die Intention ist ziemlich klar. Zufällige Initialenritzer waren das nicht. Da will jemand die Bäume weghaben, die das wahrscheinlich nicht überstehen werden. Sind ja keine Korkeichen.

    G´Auf
    Harzer06
    Hallo Harzer,
    du brauchst keine Funktion um eine Straftat zur Anzeige zu bringen. Die Feststellung, ob es eine Straftat ist oder nicht entscheiden dann die Strafverfolgungsbehörden.
    Du machst dich auch keinesfalls strafbar, wenn du etwas im öffentlichen Bereich fotografierst (Panoramafreiheit).
    Mit deinem Einverständnis würde ich die Bilder unter meinem vollständigen Namen an den NABU schicken.

    VG

    nobby

  6. Danke von:

    A.C. (24.03.2020),Luzi (24.03.2020)

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