Betriebsrenten müssen - zumindest heutzutage - vom Vermögen der Firma unabhängig sein und in einer eigenen Gesellschaft verwaltet werden, damit die Empfänger, die dort jahrelang ihre Beiträge erarbeitet haben, bei einer eventuellen Insolvenz des Unternehmens nicht nachträglich geschädigt werden. Deswegen sind Werksrenten im Allgemeinen von der Wirtschaftsalage des Unternehmens unabhängig und auch eventuelle Sparmaßnahmen haben keinen Einfluss. Die Höhe der Rente und deren Änderungen mit der Zeit sind in einem individuellen Versicherungsvertrag geregelt.