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Schießhauer
das fällt unter Panoramafreiheit :
Aufnahmen von Gebäuden
Außenaufnahmen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich unproblematisch, soweit das Foto lediglich die Fassade zum Gegenstand hat und das Bild im öffentlichen Raum aufgenommen wurde; dies definiert die sog. Panoramafreiheit. Der öffentliche Raum umfasst dabei auch nur die sog. Straßenperspektive. Sobald diese verlassen wird, wie zum Beispiel wenn ein Gebäude oder Privatgelände betreten wird, gilt die Panoramafreiheit nicht mehr. Bei Bildern aus dem Inneren eines Gebäudes sollte daher der Hausrechtsinhaber um Einverständnis gefragt werden.
Quelle : http://hoesmann.eu/fotos-von-gebaude...ntlichen-raum/
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Danke von:
Andreas (20.08.2016),Bergmönch (14.08.2016),Dörs (16.08.2016),Maria (14.08.2016),Speedy (14.08.2016),thronerbe (14.08.2016)
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