Zitat Zitat von Professorexabyte Beitrag anzeigen
Den Beitrag vom NDR kann man auch in der Mediathek sehen. Somit ist man nicht an die Sendezeit gebunden.

Die Server sind nur zimlich lahm. Komisch..... für die darf man GEZ zahlen.

1080p full HD auf Youtube gibts für einen Werbespot vor dem Clip kostenlos...... sehr bedenklich.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendunge...onds12783.html

Das mit den Kindern ist teilweise glaubwürdig. Nicht alles unbedingt erfunden. Die haben ja urplötzlich das Gelände verlassen. Die damals aktiven Ärzte dort, waren danach Oberärzte der Klinik Fontheim in Liebenburg.... Und da geht es auch nicht mit rechten Dingen zu.... Immerhin bekommen die Patienten dort teilweise "sinnlos Diagnosen" da die Krankenkassen dann mehr zahlen usw

Das mit den Wissenschaftlern von der Universität ist auch nicht so abwägig was die da messen wollen. Immerhin vor einigen Jahrhunderten hat man Menschen für verrückt erklärt, die gesagt haben Die Erde sei keine Scheibe. Vor etwas kürzerer Zeit gab es Leute die gesagt haben, Teilchen können niemals überlichtgeschwindigkeit haben. Ist auch bewiesen, dass es trotzdem geht.

Und Wenn ein Mensch stirbt, wo gehen die Hirnströme hin? Die energien entladen sich, und verteilen sich. Wer sagt denn dass es solche Energien nicht noch irgendwo geben sollte? Sowas lässt sich allerdings nur beweisen oder wiederlegen, wenn man Forscher forschen lässt, und nicht sagt: "Ihr habt ein Rad ab."
@Professorexabyte: Nur mal zu sachlichen Information:
§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


ich bin sicher, dass hier keine Krankengeschichten mit der Entbindung von der Schweigepflicht zugrunde liegen. Was soll das dann werden? Schon mal über Konsequenzen nachgedacht? Auch ein anonymer Titel ähnlich Gutenberg ist bei einer strafbaren Äußerung kein Schutz. Also lass den Quatsch aus diesem Forum.

Auch wenn ich mich hier wiederhole:
Es wäre wohl zu schön, wenn hier Artikel ohne eine wie auch immer begründete Wertung erscheinen würden. Reine Fakten haben keine Wertung.