Moin!
Ob da etwas nicht in Ordnung war, kann ich nicht beurteilen, aber die GZ hielt es für wichtig, auf Junks direkten Draht zum Vorbesitzer hinzuweisen. Bei solchen Immobilienverkäufen handelt es sich um private Veräußerungsgeschäfte und es bleibt jedem Verkäufer selbst überlassen, an wen er bevorzugt verkauft.
Wäre Junk noch in Amt und Würden, wäre ein solcher Verkauf natürlich aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
Viele Grüße
Gunther