Hallo Nobby,
... sorry vielleicht habe ich das ein wenig knapp formuliert. Es ist wohl tatsächlich möglich bei Leerständen von Gewerbeimmobilien
"Aufwendungen" dafür abzusetzen.
Heißt doch wohl das bei großen Immobilienunternehmen am Jahresende durch Aufwendungen für leerstehende Immobilien die Gesamtsteuerlast niedriger wird.Wer bei der Vermietung von Immobilien einen Leerstand erleidet und dementsprechend Überschüsse der Werbungskosten über die Vermietungseinnahmen einfährt, kann das negative Ergebnis mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnen. So zumindest der Grundsatz. Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass der Vermietungsverlust nur steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnet werden darf, wenn der Vermieter nach wie vor eine Einkünfteerzielungsabsicht innehat.
Ich kann jetzt nicht genau den Paragraphen benennen aber es wird wohl so sein.