Aber es hat sich ja niemand gefunden, der alles weiter betreibt. = Gibt es tatsächlich Neuigkeiten, dass ein Investor aufgetaucht ist?
Die Gebäude werden bestimmt mal abgerissen (Schade). = Steht dort kein Denkmalschutz drauf?
Das schöne ist doch aber, das man an der Mauer/Liegewiese baden kann. = brrrrrr... im Oktober - wo der Teich geschätzte +7°C Wassertemperatur hat?!
Alles in allem jedoch positive Nachrichten!
Gruß Goslärsche
hallo
am sonntag waren kinder bis zu den knien im wasser.
abreissen?!?! da wird so lange gewartet bis es zusammenfällt . die fensterscheiben sind ja teilweise schon eingeschlagen .
Glück auf uwe
@ Anke:
Das interessiert aber leider keinen mehr, wenn alles zerfallen ist.. Dann kann
man es nur noch abreißen...
Siehe Satzung des Landkreises Goslar:
So einfach ist es nicht, denkmalgeschützte Objekte "einfach abzureißen":
Abbruch von Baudenkmalen
Der Abbruch von Baudenkmalen und von Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, ist nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig (§ 10 NDSchG).
Gemäß § 6 Abs. 1 NDSchG ist der Eigentümer eines Kulturdenkmals grundsätzlich verpflichtet, sein Denkmal instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen.
In § 7 NDSchG sind jedoch 3 Gründe genannt, die dazu führen können, dass ein Eingriff in ein Kulturdenkmal (z.B. der Abbruch) im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung ermöglicht werden muss:
Der Eingriff liegt aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse,
ein überwiegendes Interesse anderer Art verlangt diesen Eingriff zwingend,
die unveränderte Erhaltung stellt für den Verpflichteten eine wirtschaftlich unzumutbare Belastung dar.
Mit Nummer 1 sind solche Fälle gemeint, in denen ein Eingriff so viel an Erkenntnissen erwarten lässt, dass die Preisgabe des Denkmals zu verantworten ist. Dieses trifft z.B. dann zu, wenn eine an sich denkmalwerte Bemalung entfernt werden soll, um eine ältere, besonders aufschlussreiche Malerei freizulegen.
Ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art kann z.B. dann gegeben sein, wenn das Denkmal einem staatlichen oder kommunalen Vorhaben (z.B. einem Straßenausbau) im Wege steht, aber auch, wenn ein baufälliges Denkmal auf die Straße zu stürzen droht und Instandsetzungsmaßnahmen oder ein Abstützen die Gefahr nicht abwenden kann.
Am häufigsten kommt jedoch der Fall vor, dass sich der Eigentümer auf eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung beruft.
Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgefangen werden können. Dabei sind den Kosten und Erträgen des jeweiligen Denkmals die Kosten und Erträge anderer Objekte hinzuzurechnen, wenn sie und das Denkmal nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zusammengehören.
Eine generell geltende pauschale Regelung, welche Unterlagen einem Abbruchantrag beizufügen sind, ist nicht möglich, weil die denkmalfachlichen Erfordernisse bei den einzelnen Baudenkmalen sehr unterschiedlich sind. Wesentlichen Einfluss auf die Art und den Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen hat der Erhaltungszustand des Baudenkmals. Aus diesem Grund wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde empfohlen.
In den Fällen, in denen das festgestellte Ausmaß an Schäden nicht offenkundig die wirtschaftliche Unzumutbarkeit zur Folge hat, muss der Antragsteller einen entsprechenden Nachweis führen.
Zu einer vollständigen Zumutbarkeitsprüfung gehören in der Regel folgende Unterlagen:
Systemzeichnungen (zur Nachvollziehbarkeit der Massenermittlungen)
Fotografische Dokumentation (Ansichten, wesentliche Gestaltungselemente, Schäden)
Gewerkeweise Auflistung der Kosten für Schadensbeseitigung und Ausbau
Rechnerischer Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit
Für eine summarische Überprüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ist von der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer und Hessischer Fachwerkstädte ein Vordruck entwickelt worden, der (wenn geplant) auch für eine Vergleichsberechnung für einen Neubau benutzt werden kann. Diesen Vordruck erhalten Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde.
Ergeben die Unterlagen für den Eigentümer des Kulturdenkmales die Unzumutbarkeit, muss noch geprüft werden, ob die Zumutbarkeit durch Zahlung einer Zuwendung aus Landes- oder Privatmitteln hergestellt werden kann.
Findet sich ein Kaufinteressent, der das Baudenkmal nach den Anforderungen des § 6 NDSchG erhalten will und einen, wenn auch nur geringen, Kaufpreis bietet, kann sich der Eigentümer nicht auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen.
Gleiches gilt für neue Eigentümer, die das Baudenkmal in Kenntnis seiner Denkmaleigenschaft und einer Sanierungsbedürftigkeit erworben haben.
Gruß Goslärsche
Tja.das ist im Fall Herzberger ja eh schon zu spät.. Daher wird er früher oder
später abgerissen... WEIL er kaputt und runterkommen ist..
Ich weis nicht, wann Du das letze mal da warst.. Aber wir waren vor paar Tagen da oben... Das kann man nur noch abreisen, weils langsam eine Gefahr ist ...
Ist doch immer so... man läßt es zerfallen und dann weg...
Denkmalschutz hin oder her
... oder "wer am längeren Hebel sitzt"
Ich persönlich kann die Fotos von der letzten Bike-Tour am 28.09.12 am Herzer vorbei leider nicht einstellen aber weiß, wie es um die Gebäude bestellt ist!
Gruß Goslärsche
Heute, 24.11.2013 ist wieder ein Stück Geschichte Goslars verschwunden.
Das Umkleidegebäude am Herzberger Teich ist abgebrannt.
Die Feuerwehr wurde um 05.30Uhr morgens alarmiert - um 08.30Uhr waren die Löscharbeiten beendet.
Momentan scheint die Info nur auf Facebook zu finden zu sein.
Auf der GZ sollte sie in Kürze sicher auch veröffentlicht werden:
Gefunden auf:
https://www.facebook.com/goslarsche
Persönliche Anmerkung:
ich finde es geradezu faszinierend, dass in Goslar leerstehende Gebäude, die wegen des Denkmalschutzes nicht abgerissen werden dürfen, mit absoluter Zuverlässigkeit abbrennen. Schade ist es allerdings für die neuen Pächter, die meines Wissens nach viel Eigenleistung in den Erhalt gesteckt hatten.
Nachtrag:
Auf der Internetseite der Feuerwehr Goslar ist jetzt auch der Einsatzbericht veröffentlicht:
http://www.feuerwehr-goslar.de/index...rzberger-teich
Und nun ist im Newsticker der GZ auch bereits der erste Hinweis zu finden:
http://www.goslarsche.de/Home/starts...id,445991.html
Zur Erinnerung:
Foto von neo71 aus Beitrag #7
Und ganz viel Nostalgie: der Bau des Waldbades ...
Ironie des Schicksals:
Im April 2013 noch wurde eine neue Nutzung angekündigt mit dem Gedanken, eventuell auch wieder einen
überwachten Bäderbetrieb anbieten zu können.
Artikel aus der GZ vom 28.04.2013
http://www.goslarsche.de/Home/harz/a...id,367235.html
Da kann einem nur sowas zu einfallen
Wieder ein Stück Weltkulturerbe in Schutt und Asche. Es stehen nur noch die verkohlten Fachwerkständer... leider kriege ich es nicht hin, hier aktuelle Fotos von "nach der Feuersbrunst" einzustellen.
Noch vorige Woche haben wir uns am Mundloch des Roederstollen wohlwollend über diese Gebäude unterhalten, wie schade es ist, dass sie inzwischen so heruntergekommen sind.
Jetzt ist das Straßenufer nicht nur kahl aufgrund der in diesem Jahr abgehauenen Fichten, nein, auch die Gebäude sind seit heute früh Geschichte.
Dort, wo man früher jede freie Sommerzeit als Kind oder Jugendliche verbracht hat ist nun alles in Schutt und Asche. Alte Erinnerungen und Fotos werden bleiben.
Wieder mal... an einem neblig-trüben Sonntagmorgen haben Flammen ein Stück alter Goslarer Geschichte zerstört.
Komisch z. B. die Uhrzeit zum Schichtwechsel der Polizei...
Die Gedanken eines Jeden sind frei...
Glückauf! Goslärsche
Hallo alle zusammen.
Wenn ich mich mal kurz vorstellen darf...
Mein Name ist Stefan, ich bin einer der neuen Pächter/Betreiber des Herzberger Teiches. Sowie der Vorsitzender des Vereins Waldseebad Herzberger Teich e.V. . Wir (also der Verein) wollten eigentlich zum Frühjahr 2014 den Badebetrieb am Herzer wieder aufnehmen. Sowie eine Tauchschule dort einrichten. Viele Hürden mussten wir im Vorfeld dazu bezwingen, all das ist uns gelungen. Doch nun leider das. In den frühen Morgenstunden des 24.11. erhielt ich einen Anruf, dass es am Herzberger Teich brennt. Fassungslos musste ich mit ansehen wie der großteil der Gebäude ein raub der Flammen wurde. Ein Traum wurde vernichtet.
Zu der Brandursache kann zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nix gesagt werden, alles andere wäre pure Spekulation. Nur so viel, die Polizei ermittelt.
In den Sommermonaten 2013 wurden sehr oft Zäune beschädigt, Glasflaschen auf dem Gelände zerschlagen, Müll achtlos in das Schwimmbecken geworfen. Und noch einige andere Dinge sind vorgefallen. Kaum ein Wochenende verging an dem nix dort los war.
Wie es nun weiter geht, dass steht zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Da müssen wir erstmal die Ermittlungen der Polizei bezüglich der Brandursache abwarten.
Es ist für unseren Verein, und sicherlich für Euch alle hier, einfach nur schrecklich was am Sonntag an diesem wunderbaren Ort in Goslar passiert ist.
Heute Abend gegen 21Uhr musste die Feuerwehr nochmals anrücken, um Glutnester abzulöschen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß
Stefan
Blauburger (24.11.2013),Doro (25.11.2013),Eule (24.11.2013),Günther und Helga (24.11.2013),Hanno (25.11.2013),Hans-J (26.11.2013),Harzbiker (25.11.2013),Onkel Hotte (25.11.2013),Speedy (25.11.2013),Strippenzieher (25.11.2013),thronerbe (27.02.2015)