urheberrechte sind das eine ... das andere sind persönlichkeitsrechte ...

als fotograf hat man halt nicht das recht irgendwelche leute zu fotografieren und diese bilder dann zu veröffentlichen , dazu brauchst du deren genehmigung , am besten schriftlich ... aber !
wenn du zum beispiel ein haus , straßenzug oder ähnliches fotografierst und diese personen laufen durch das bild dann gehören sie zur "landschaft" und man braucht nicht weiter um genehmigung bitten ...

so hab ich es aus einen artikel aus einer fotozeitschrift in erinnerung ...

wenn du mich fragst würd ich die gesichter von denen du nichts gehört hast einfach zerpixeln und gut