siehe wikipedia : Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
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Verboten ist sowohl das Verbreiten der genannten Kennzeichen als auch das öffentliche Verwenden sowie das Verwenden in einer Versammlung (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ebenso sind entsprechende Vorbereitungshandlungen, namentlich das Herstellen, das Vorrätighalten sowie das Ein- und Ausführen strafbar (§ 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB).

denke mal nicht das es verboten ist diese briefmarke hier zu zeigen da sie in einen zusammenhang zur geschichte unserer stadt steht ( Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte )

@ heinzelmann : du hast völlig recht mit dem was du da schreibst wenn man sich nicht selber als jugendlicher dafür interessiert hat - hast du in der schule auch nichst erfahren ... traurig genug ... in soltau kam irgendwann mal ein buch zur stadtgeschichte während des dritten reiches raus - viele wollten das verhindern , kam dann trotzdem ... und ? man darf und sollte diese 12 jahre der geschichte nicht einfach streichen , aber draus lernen das sich sowas nicht wiederholt