-
Schießhauer
Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB).
Mit dem Absatz sind wir doch auf der sicheren Seite. Die Marke gehört doch zur Geschichte und zum Zeitgeschehen.
-
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Dieses Forum ist komplett werbefrei und wird ausschließlich privat finanziert.
Um auch in Zukunft ohne Werbebanner und nervige Pop-Ups auszukommen,
würden wir uns über eine kleine Spende sehr freuen.