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Schießhauer
Hallo in die Runde,
Andreas schrieb, oder ist der Meinung, das Versicherungen immer erst zahlen wenn mit dem Wiederaufbau begonnen wird (wurde) nach einem Schadenfeuer wie im Fall der Gosetaler Terrassen.
So wie ich informiert bin, zahlen Versicherungen, versuchen sich aber oft dem entweder teilweise oder gänzlich zu entziehen und berufen sich auf Details aus dem kleingedruckten der Versicherungspolice. Wenn sie dann aber zahlen, dann ist es denen eigentlich egal, ob der Geschädigte das Gebäude wieder aufbaut oder renoviert, je nach Schadensausmaß. Was der Geschädigte mit dem Geld macht, bleibt ihm überlassen. Allerdings kann er dann keine weiteren oder neue Forderungen an die Versicherung stellen.
Der Geschädigte kann meines Wissens nicht gezwungen werden, die Regulierungssumme nur zweckgebunden zu verwenden. Er könnte ja z.B. sagen ihm hat das ganze so übel psychisch mitgenommen, das er nicht mehr will und setzt sich zur Ruhe und dafür den Geldbetrag der Regulierung verwendet.
Allerdings wäre es wunderbar, wenn am Standort der ehemaligen Gosetaler Terrassen eine neue Gaststätte, Waldcafé oder ähnliches entstehen würde.
Gruß aus BS
der märklinist
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Danke von:
Hobo (02.06.2017),Speedy (02.06.2017)
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