WARUM DENN NICHT ?

Vor dem Amtsgericht Goslar wird eine Alimentationssache
verhandelt. Ein junger Mann aus Hahndorf soll in zwei
Fällen seine Vaterschaft bekennen. Der eine Fall hat sich
in Goslar abgespielt, der andere ist in Hildesheim geschehen.

Nach einem Blick in die Akten sagt der Richter: " Die
Klägerin in Goslar gibt an, sie sei am 14. Juli vorigen Jahres
mit dem Beklagten zusammen gewesen. Es soll abends um 21 Uhr
gewesen sein. Geben sie das zu, Beklagter?"
"Jawoll, Herr Amtsgerichtrat, et stimmet."

"Gut! Nun gibt aber die Klägerin in Hildesheim das gleiche
Datum an, genauer gesagt, die gleiche Nacht vom 14. auf 15.
Juli. Bei der Entfernung zwischen beiden Orten ist das nicht
gut möglich.
"Warumme denn nich, Herr Amtsgerichtrat", sagte der Beklagte,
"Ek häbbe doch'n Motorrad!"


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Quelle: "Hier schmunzelt das Dukatenmännchen", Hans W. Ulrich. Goslar 1965.