Zitat Zitat von nobby Beitrag anzeigen
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Zu beurteilen inwieweit hier die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, liegt außerhalb meines Kompetenzkreises.


VG

nobby
Nochmal, das was die Familie beklagt, war nicht der Grund des Entscheids in BW; zum Anlass wurde die Ungleichbehandlung bei Hotelübernachtungen von u.a. Personen aus Risikogebieten, Geschäftsreisen, Privatreisen genommen; sogar von Diskriminierung war die Rede.

LG / Peter